Erreichbarkeit
Montag bis Freitag: 9:00 Uhr – 17:00 Uhr, Wochenende u. feiertags nur im Notfall - nur für Betreute
Außerhalb dieser Zeiten, sowie bei Nichterreichbarkeit, ist die Geburts- oder Kinderklinik, Kinder- oder Frauenarzt/ärztin oder ggf. der Rettungsdienst zu verständigen.
Termine nur nach Vereinbarung.
Terminvereinbarung / Terminabsage
Termine in der Praxis werden online über https://rebekkameier.hebamio.de/termine vereinbart, Hausbesuche mündlich, per Mail oder SMS. Nach Terminvergabe erfolgt eine Bestätigung per Mail.
Terminabsagen seitens der Betreuten müssen 24h vorab erfolgen, kurzfristig abgesagte (<24h) oder versäumte Termine werden privat in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Wahlleistungstermine (z.B. Akupunktur, Moxa, K-Tape...), hier wird das Wahlleistungshonorar berechnet.
Terminverlegung
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen und medizinisch erforderlichen Einsätzen gerufen wird, oder selbst erkrankt, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen oder muss diese zeitlich verschieben. In solchen Fällen wird sie so schnellstmöglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Umzug
Die Hebamme stimmt einer Betreuung im Wochenbett unter der vertraglich angegeben Adresse zu. Sollte während der Schwangerschaft oder nach der Geburt ein Umzug erfolgen, so wird die Hebamme individuell entscheiden, ob eine Betreuung weiterhin gewährleistet werden kann.
Hebammensprechstunde
Schwangere und Mamas, die keine Hebamme gefunden haben, können sich Termine in sowohl der Schwangerschaft, im Wochenbett als auch in der Stillzeit direkt über die Hebammensprechstunde unter https://rebekkameier.hebamio.de/termine buchen. Die Termine können einzeln oder auch regelmäßig gebucht werden.
Die Hebamme ist jedoch nicht verpflichtet, zeitnahe Folgetermine anzubieten oder außerhalb der Sprechstunde erreichbar zu sein, sowie Hausbesuche anzubieten.
Sollte die Krankenkasse die Bezahlung der Leistungen in der Hebammensprechstunde ablehnen (z.B. bei Kontingentüberschreitung), wird die Leistung privat in Rechnung gestellt. Ebenso, sollte der Termin versäumt oder nicht rechtzeitig (spätestens 24h vorher) abgesagt werden.
Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen so wie derer von vertretenden Hebammen.
Kurse
1. Die Kosten für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse verrechnet.
2. Die Gebühren für versäumte Stunden können nicht zu Lasten der Krankenversicherung abgerechnet werden und sind von der Kursteilnehmerin selbst zu tragen. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Am Ende des Kurses erhält die Teilnehmerin eine Rechnung über ihre versäumten Stunden.
(Ausnahme: Geburt des Kindes)
3. Der Kurs "Geburtsvorbereitung - Paarzeit" ist ein reiner Paarkurs und kann nur mit Partner*in oder einer Begleitperson, die zur Geburt anwesend sein wird, gebucht werden.
4. Für die Teilnahme der Partner*in / Begleitperson wird eine Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.
Diese Gebühr ist binnen der angegebenen Frist, VOR Kursbeginn zu entrichten. Sollten Partner*in / Begleitperson am Kurstag verhindert sein, wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet. Dabei ist unerheblich, aus welchem Grund keine Teilnahme erfolgte. (Ausnahme: Geburt des Kindes).
5. Die Kasse übernimmt 14x 60 Minuten zur Geburtsvorbereitung. Sollte die Teilnehmerin bereits bei einer anderen Hebamme einen Kurs besucht haben, wodurch dieser Kursnachmittag nicht oder nur teilweise von der Kasse übernommen wird, so werden nicht übernommene Stunden ebenfalls privat berechnet.
6. Sollte trotz Anmeldung keine Teilnahme am Kurs erfolgen, so fällt eine Ausfallgebühr an, welche die Teilnehmerin privat tragen muss. Bei vorab bezahlter Partnergebühr wird diese der Ausfallgebühr angerechnet.
7. Nach Anmeldung kann der Kurs bis 4 Wochen vor Kursbeginn schriftlich oder per E-Mail ohne anfallende Kosten storniert werden. Danach ist der volle Betrag plus Partnergebühr fällig. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund der Kursplatz abgesagt wird.(Ausnahme: Geburt des Kindes)
8. Die Hebamme ist in dringenden Fällen berechtigt, Kurstermine kurzfristig zu verlegen.
9. Die Teilnehmerin informiert die Hebamme rechtzeitig über Abwesenheit.